Schonzeiten sind kein bürokratisches Ärgernis – sie sind der Grundstein für gesunde Fischbestände in Österreichs Gewässern. Wer sie kennt und respektiert, trägt aktiv zum Erhalt unserer Fischwelt bei. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Schonzeiten und Mindestmaße kompakt zusammen.
Was ist eine Schonzeit?
Eine Schonzeit ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem eine Fischart nicht gefangen werden darf. Sie fällt in der Regel mit der Laichzeit zusammen – dem Zeitraum, in dem Fische sich fortpflanzen. Wer während der Schonzeit einen geschützten Fisch fängt, muss ihn unverzüglich schonend zurücksetzen.
In Österreich werden Schonzeiten durch die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung – jedes Bundesland hat eigene Verordnungen, die sich teils erheblich unterscheiden.
Schonzeiten auf einen Blick
Schonzeiten und Mindestmaße unterscheiden sich in Österreich von Bundesland zu Bundesland und oft sogar von Gewässer zu Gewässer – eine einzige österreichweite Tabelle kann das nicht seriös abbilden. Zur groben Orientierung die vier am häufigsten nachgefragten Fischarten:
| Fischart | Typische Laichzeit | Genaue Werte |
|---|---|---|
| Bachforelle | Oktober – Dezember | nach Bundesland ansehen → |
| Hecht | März – April | nach Bundesland ansehen → |
| Zander | April – Mai | nach Bundesland ansehen → |
| Karpfen | Mai – Juni | nach Bundesland ansehen → |
Warum sich die Werte nach Bundesland unterscheiden
Da jedes Bundesland eigene Fischereigesetze hat, gibt es teils erhebliche Unterschiede – bei Salmoniden wie Bachforelle und Äsche zum Beispiel je nach Region unterschiedliche Laichzeit-Fenster, bei Huchen abweichende Mindestmaße. Statt das hier grob und unvollständig für einzelne Bundesländer zusammenzufassen, findest du die verlässlichen, aktuellen Werte direkt bei der Quelle: auf der Schonzeiten-Hauptseite lässt sich jede der 22 Fischarten gezielt nach Bundesland filtern, und die Bundesland-Übersicht verlinkt zum jeweils zuständigen Landesfischereiverband für rechtlich verbindliche Auskünfte.
Mindestmaße – warum sie wichtig sind
Neben Schonzeiten gibt es für die meisten Fischarten auch Mindestmaße. Fische unter diesem Maß müssen unverzüglich zurückgesetzt werden – unabhängig davon, ob Schonzeit ist oder nicht. Das Mindestmaß sichert, dass Fische mindestens einmal laichen konnten, bevor sie entnommen werden.
Messe den Fisch immer korrekt: von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzflossenmitte (nicht bis zur Flosse gestreckt). Ein Fischlängenmaß im Tackle-Box spart Diskussionen.
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Schonzeiten oder Mindestmaße missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafen sind je nach Bundesland unterschiedlich, können aber empfindlich hoch sein:
- In Niederösterreich bis zu 7.000 Euro Strafe
- Entzug der Fischerkarte möglich
- In schwerwiegenden Fällen (z.B. Wilderei) strafrechtliche Konsequenzen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Informiere dich immer bei der Lizenzausgabe über die spezifischen Regelungen deines Reviers.
Was tun bei einer Kontrolle?
Die Fischereiaufsicht darf jederzeit deine Fischerkarte, Lizenz und ggf. den aktuellen Fang kontrollieren. Welche Dokumente du dabei mitführen solltest, ist in unserer Angelschein-FAQ zusammengefasst. Landest du versehentlich einen Fisch während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß, gilt: sofort und schonend zurücksetzen – wie das richtig funktioniert, zeigt unser Leitfaden Catch & Release richtig durchführen.