Recht & Lizenzen

Schonzeiten 2025/2026 in Österreich – Bundesland-Überblick

Schonzeiten sind kein bürokratisches Ärgernis – sie sind der Grundstein für gesunde Fischbestände in Österreichs Gewässern. Wer sie kennt und respektiert, trägt aktiv zum Erhalt unserer Fischwelt bei. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Schonzeiten und Mindestmaße kompakt zusammen.

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Wichtig: Schonzeiten können sich von Bundesland zu Bundesland und sogar von Revier zu Revier unterscheiden. Diese Tabelle zeigt Richtwerte. Verbindlich sind immer die Angaben auf deiner Tageskarte und die Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Was ist eine Schonzeit?

Eine Schonzeit ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem eine Fischart nicht gefangen werden darf. Sie fällt in der Regel mit der Laichzeit zusammen – dem Zeitraum, in dem Fische sich fortpflanzen. Wer während der Schonzeit einen geschützten Fisch fängt, muss ihn unverzüglich schonend zurücksetzen.

In Österreich werden Schonzeiten durch die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung – jedes Bundesland hat eigene Verordnungen, die sich teils erheblich unterscheiden.

Schonzeiten-Tabelle nach Fischarten (Richtwerte)

Die folgende Tabelle zeigt typische Schonzeiten für die häufigsten Fischarten. Die genauen Daten können je nach Bundesland und Revier abweichen:

Fischart Typische Schonzeit (AT) Schonzeit-Grund Mindestmaß (Richtwert)
Bachforelle Oktober – Februar/März Laichzeit November/Dezember 25–30 cm
Regenbogenforelle Oft keine (nicht heimisch) 25–30 cm
Seeforelle Oktober – Februar Laichzeit Oktober/November 50–60 cm
Äsche März – Mai Laichzeit März/April 30–35 cm
Seesaibling Oktober – Dezember Laichzeit Oktober–Dezember 25 cm
Bachsaibling Oktober – Dezember Laichzeit Oktober/November 20 cm
Hecht Februar – April Laichzeit März/April 50–60 cm
Zander März – Mai Laichzeit April/Mai 40–50 cm
Karpfen Meist keine / kurz Laichzeit Mai/Juni 30–35 cm
Wels Mai – Juli (BL-abhängig) Laichzeit Juni/Juli 60–70 cm
Huchen Februar – Mai Laichzeit März/April 70–80 cm
Barbe April – Juni Laichzeit Mai/Juni 30 cm

Besonderheiten nach Bundesland

Da jedes Bundesland eigene Fischereigesetze hat, gibt es teils erhebliche Unterschiede. Hier die wichtigsten Punkte:

Wien & Niederösterreich

Hecht hat in NÖ eine Schonzeit von 1. Februar bis 30. April. Die Mindestmaße sind im NÖ Fischereigesetz geregelt und gelten für alle Vereinsgewässer. Wien-spezifische Regelungen gelten für die Alte Donau und Donauauen.

Oberösterreich

OÖ hat vergleichsweise strenge Schonzeiten für Salmoniden. Bachforellen sind von 1. Oktober bis 28./29. Februar geschützt. Die Traun und ihre Zuflüsse haben teils gewässerspezifische Sonderregelungen.

Tirol

In Tirol gelten besonders strenge Schonzeiten für Äschen (1. März – 31. Mai) und die heimische Bachforelle. Viele Gewässer sind ausschließlich mit Fly-Only oder Catch-and-Release-Pflicht beangelt.

Steiermark

Die Steiermark ist bekannt für ihre strengen Huchen-Bestimmungen. Das Mindestmaß liegt bei 80 cm, die Schonzeit dauert von 1. Februar bis 30. April.

Mindestmaße – warum sie wichtig sind

Neben Schonzeiten gibt es für die meisten Fischarten auch Mindestmaße. Fische unter diesem Maß müssen unverzüglich zurückgesetzt werden – unabhängig davon, ob Schonzeit ist oder nicht. Das Mindestmaß sichert, dass Fische mindestens einmal laichen konnten, bevor sie entnommen werden.

Messe den Fisch immer korrekt: von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzflossenmitte (nicht bis zur Flosse gestreckt). Ein Fischlängenmaß im Tackle-Box spart Diskussionen.

Was passiert bei Verstößen?

Wer die Schonzeiten oder Mindestmaße missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafen sind je nach Bundesland unterschiedlich, können aber empfindlich hoch sein:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Informiere dich immer bei der Lizenzausgabe über die spezifischen Regelungen deines Reviers.

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